die Steuerungsfähigkeit wäre demgegenüber als vermindert bzw. aufgehoben zu beurteilen. Zudem hat das Gericht die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass paranoide Denkinhalte beim Beschuldigten dazu geführt haben, dass bereits die Einsicht in das Unrecht der Tat nicht möglich gewesen ist. Diesfalls standen die durch den Beschuldigten begangenen Delikte mit dessen krankhaft verändertem inneren Erleben in Zusammenhang.