Im Hinblick auf die Schuldfähigkeit des Beschuldigten hat dessen Verteidigung vorgebracht, dass das Gutachten diesbezüglich nicht nachvollziehbar sei. Die Gutachterin nehme zu dieser Frage nicht ganz klar Stellung, was sie aber tun sollte. Auch aus der Beantwortung der Ergänzungsfragen würden diesbezüglich keine klaren Einschätzungen hervorgehen. Dem ist nach der Auffassung des Gerichts zu widersprechen. Festgestellt werden kann nämlich, dass sich Dr. med. Z.________ nicht nur sehr eingehend mit der Krankengeschichte des Beschuldigten befasst hat, sondern überdies sehr differenzierte Einschätzungen zu dessen Schuldfähigkeit macht, welche sie in verständlicher Art und Weise darlegt.