- Zuletzt müsse man berücksichtigen, dass bereits in der Vergangenheit das Realitätserleben des Beschuldigten krankheitsbeding völlig gestört gewesen sei, was ihn zu selbst- bzw. fremdaggressivem Verhalten motiviert habe. Wahnhaftes Erleben habe im Herbst 2018 dazu geführt, dass der Beschuldigte in seinem Wohnzimmer Bilder angezündet habe, um sie zu zerstören, ohne sie anfassen zu müssen. Die Bilder seien im Erleben des Beschuldigten "energetisch total negativ aufgeladen" gewesen.