Die Psychiaterin führt aus, dass es aufgrund der vorliegenden Akten und ihrer Exploration starke Hinweise darauf gebe, dass in erster Linie Symptome der schizophrenen Störung in Zusammenhang mit dem Tatverhalten gestanden seien. Da der Beschuldigte aber nicht bereit gewesen sei, sich zu relevanten Fragen ausführlich zu äussern, sei dies nicht sicher zu belegen. Man müsse ausgehend von den Vorinformationen aber folgende Hintergründe diskutieren: