Dr. med. Z.________ wurde von der Staatsanwaltschaft mit der forensisch-psychiatrischen Begutachtung des Beschuldigten beauftragt. Im Gutachten vom 20.01.2020 (pag. 1021 ff.) bzw. im Ergänzungsgutachten vom 23.04.2020 (pag. 1088) wurden gestützt auf die zur Verfügung gestellten Akten, die Anamnese und die durchgeführten (kurzen) Explorationen folgendes Störungsprofil diagnostiziert: Der Beschuldigte leide unter einer paranoiden Schizophrenie, welche etwa im frühen Jugend-/ Erwachsenenalter begonnen habe. Daneben bestehe eine Abhängigkeit von multiplen Substanzen, in erster Linie Cannabis, Kokain und Amphetaminen;