55 18.2 Erwägungen der Vorinstanz Die Vorinstanz befasste sich eingehend mit der Frage der Schuldfähigkeit. Auf die zutreffenden Ausführungen zur gutachterlichen Beurteilung kann vorab verwiesen werden (pag. 1504 ff., S. 46 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; Hervorhebung im Original): 5.5.1. Forensisch-Psychiatrisches Gutachten vom 20.01.2020 und Ergänzung vom 23.04.2020