Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Unter Steuerungsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, gemäss der Einsicht in das Unrecht zu handeln (Urteil des Bundesgerichts 6B_1363/2019 vom 19. November 2020 E. 1.2.2 mit weiteren Hinweisen). Zwischen voller Schuldfähigkeit und gänzlicher Schuldunfähigkeit sind kontinuierliche Abstufungen denkbar (BGE 134 IV 132 E. 6.1; Urteile des Bundesgerichts 6B_257/2020 und 6B_298/2020 vom 24. Juni 2021 E. 4.2.1 mit Hinweisen). Art. 19 Abs. 1 StGB schweigt sich – anders als noch aArt.