180 StGB). 17.2 Gesetzliche und theoretische Grundlagen zu Art. 177 StGB Für die theoretischen Ausführungen zum Tatbestand der Beschimpfung gemäss Art. 177 StGB kann vorab auf die vollständigen und korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1502 f., S. 44 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend ist darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung «Arschloch» im hiesigen Sprachgebrauch in hohem Masse abwertend ist und dazu verwendet wird, jemandem bewusst seine Missachtung kundzutun.