49 Straf- und Zivilkläger nach den ersten beiden Schlägen auf den Boden sinken und versetzte diesem schliesslich noch einen Schlag auf den Kopf. Zur berücksichtigen ist überdies, dass der Beschuldigte unvermittelt auf den Straf- und Zivilkläger losging und auf ihn einschlug, obwohl dieser floh und sich nicht zur Wehr setzte.