Dies musste auch dem Beschuldigten bewusst sein. Dennoch schlug er gemäss Beweisergebnis nicht einfach im Vorbeigehen auf eines der Beine des Straf- und Zivilklägers ein, sondern traktierte gezielt beide Knie sowie den Kopf. Auch in Anbetracht der Tateinheit musste der Beschuldigte das Ergebnis der Schläge erkennen, sah den