Hinsichtlich der Verletzungen an den Knien gilt zu berücksichtigen, dass der Straf- und Zivilkläger bereits vor dem Vorfall Muskelprobleme in den Beinen bekundete. Zwar leidet der Straf- und Zivilkläger nach wie vor an starken Schmerzen und erfährt Einschränkungen beim langen Gehen und Treppensteigen, jedoch kann nach Ansicht der Kammer nicht