je mit Hinweisen). Vorliegend hat das Beweisverfahren ergeben, dass der Beschuldigte dem Strafund Zivilkläger zunächst einen Schlag gegen die linke Aussenseite des Knies, anschliessend gegen die rechte Aussenseite des Knies und, als dieser auf dem Boden sass, einen Schlag auf den Kopf versetzte. Es hatte sich mithin um ein kurzzeitiges und dynamisches Tatgeschehen gehandelt, bei dem der Beschuldigte, ähnlich einer Tracht Prügel, mit einem Gegenstand insgesamt drei Mal auf den Strafund Zivilkläger einschlug. Die Handlungen liegen zeitlich nahe beieinander und dauerten gemäss Aussage des Straf- und Zivilkläger etwa zehn Sekunden (pag.