13. Allgemeine Vorbemerkungen und konkretes Vorgehen Vorliegend hat die Kammer in Bezug auf sämtliche dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikte, mit Ausnahme der bereits rechtskräftigen Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Ziff. II.3. erster Abschnitt des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; vgl. Ziff. I.7. hiervor), unter dem Gesichtspunkt der Schuldfähigkeit über Schuldausschlussgründe, konkret die Schuldunfähigkeit im Sinne von Art. 19 Abs.