I.5 der Anklageschrift). Weiter habe sich der Beschuldigte am 17. April 2019 um ca. 16:45 Uhr ebenfalls entgegen der rechtskräftigen Fernhalteverfügung mit Strafandrohung vom 12. April 2019 auf dem Gebiet des S.________(Einkaufszentrum), Y.________(Adresse), aufgehalten (Ziff. I.6 der Anklageschrift). 11.2 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Die Verteidigung des Beschuldigten führte in ihrem Parteivortrag anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wie auch an der oberinstanzlichen Verhandlung aus, die Ziffern 5 und 6 der Anklageschrift seien unbestritten und anerkannt (pag. 1418 und pag.