11. Vorwürfe gemäss Ziff. I.5 und I.6 der Anklageschrift 11.1 Anklagesachverhalt Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 01. Mai 2019 um ca. 11:55 Uhr trotz rechtskräftiger Fernhalteverfügung mit Strafandrohung vom 12. April 2019 auf dem Gebiet des S.________(Einkaufszentrum), Y.________ (Adresse), aufgehalten zu haben. Sodann habe er entgegen dem ihm bekannten Hausverbot vom gleichen Tag das X.________-Geschäft betreten (Ziff. I.5 der Anklageschrift).