Vom 15. August 2019 bis 12. Januar 2020 war er 100% krankgeschrieben. Als Folge der Verletzungen hatte er schliesslich verschiedene Medikamente einnehmen müssen. Der Beschuldigte hatte diese Folgen seines Handelns mindestens in Kauf genommen (Ziff. I.1 und Ziff. I.2 der Anklageschrift). Nachdem der Beschuldigte die Körperverletzungsdelikte beging, nahm er dem Straf- und Zivilkläger in Bereicherungsabsicht dessen Mobiltelefon Huawei Typ Y6 Pro 2017 im Wert von ca. CHF 200.00 zur Aneignung weg (Ziff. I.3 der Anklageschrift).