Der Schlag wäre geeignet gewesen, eine lebensgefährliche Verletzung wie Knochenbrüche am Schädel und/oder Blutungen im Schädelinneren zu verursachen. Der Straf- und Zivilkläger litt als Folge des Vorfalles vom 15. August 2019 im Urteilszeitpunkt an Schmerzen und erfuhr im Alltag Einschränkungen dadurch, dass er nicht mehr längere Strecken gehen und Mühe beim Treppensteigen bekundet. Weiter hatte der Straf- und Zivilkläger in der Zeit bis ca. August 2020 im Alltag Angst vor anderen Personen und litt unter Alpträumen. Vom 15. August 2019 bis 12. Januar 2020 war er 100% krankgeschrieben.