Der Straf- und Zivilkläger erlitt durch die Schläge am linken Bein einen mehrfachen Bruch der seitlichen Schienbeinknochenoberfläche mit Eindrückungs- und Splitterkomponente, einen Meniskusriss sowie eine Blutansammlung im Gelenkraum. Am rechten Knie erlitt der Straf- und Zivilkläger eine Prellung mit einer Hautläsion an der Knieaussenseite. Der Straf- und Zivilkläger musste wegen den Verletzungen am linken Knie operiert werden, und ihm ist dort eine Platte eingesetzt worden, die zu einem späteren Zeitpunkt operativ wieder entfernt werden muss.