I.4 der Anklageschrift). Nach dem Vorfall im Bus schlug der Beschuldigte am 15. August 2019, um ca. 23:00 Uhr am G.________weg in H.________(Ortschaft), ca. auf der Höhe der Liegenschaft Nr. ___ (Hausnummer), dem Straf- und Zivilkläger mit einem länglichen, harten, eventuell metallenen Gegenstand mit Wucht zuerst auf das eine und dann auf das andere Knie. Der Straf- und Zivilkläger erlitt durch die Schläge am linken Bein einen mehrfachen Bruch der seitlichen Schienbeinknochenoberfläche mit Eindrückungs- und Splitterkomponente, einen Meniskusriss sowie eine Blutansammlung im Gelenkraum.