10.5 Fazit Nach der Gesamtwürdigung aller objektiven und subjektiven Beweismittel erachtet die Kammer den angeklagten Sachverhalt – mit den nachfolgenden Ergänzungen – wie folgt als erstellt: Der Beschuldigte sagte am 15. August 2019 um ca. 23:00 Uhr in H.________(Ortschaft) im Bus Nr. 7 Richtung F.________(Haltestelle) an den Straf- und Zivilkläger gerichtet, mehrmals sinngemäss, dass dieser als «Neger» aufpassen solle; sie seien hier in der Schweiz.