Es ist unklar, inwiefern die vorbestehende Erkrankung der Muskeln einen Einfluss auf die anhaltenden Schmerzen und Beschwerden des Strafund Zivilklägers hat. Ebenfalls Unklarheit besteht bezüglich der Aussichten auf eine allfällige Verbesserung des Zustandes des Straf- und Zivilklägers, zumal dieser seit nunmehr über einem Jahr keine Physiotherapie mehr in Anspruch genommen hat. Dies, obwohl die Physiotherapie in Bezug auf den Heilungsprozess gar ärztlich empfohlen wurde (vgl. Ziff. II.10.2 hiervor). Diese Unsicherheiten dürfen nicht zuungunsten des Beschuldigten gewürdigt werden. Es ist folglich in dubio nicht von einer schweren Schädigung als Folge der Tat auszugehen.