So ist es nachvollziehbar, dass er sich diesbezüglich nicht an jedes Detail zu erinnern vermochte, was schliesslich auch dem Zeitablauf geschuldet ist. Entscheidend ist nach Ansicht der Kammer vielmehr, dass die wesentlichen Inhalte, nämlich die Aussagen «Aufpasse, hier sind wir in der Schweiz» und «Neger» sowie das Zeigen des Mittelfingers im Rahmen der