__ AG erreichte. Hierbei ist nicht auf einen Durchschnittslaufwert von Google Maps abzustellen, sondern es sind die konkreten Gegebenheiten und Umstände des Einzelfalles zu prüfen. Gemäss den glaubhaften Aussagen des Straf- und Zivilklägers verliess der Täter den Tatort schnell und rannte in Richtung der Geleise (pag. 254, Z. 201 f.). Daraus folgt, dass der Täter jedenfalls zu Beginn der Strecke etwas schneller lief, womit auch weniger Zeit für die gesamte Distanz benötigt wurde. Auf dem Überwachungsvideo ist ersichtlich, dass der Beschuldigte vor dem Gebäude der I.________ AG weder schnell noch langsam, sondern in einer durchschnittlichen Geschwindigkeit gegangen ist.