37 sagt» habe, auf die Ereignisse vor ihrer Wohnung und an ihrem Arbeitsort durch den Tag hindurch, wohingegen der Straf- und Zivilkläger die Schreie während der Nacht wahrgenommen haben will. Wie sowohl seitens der Verteidigung als auch der Staatsanwaltschaft ausführlich diskutiert, liegt das Gebäude der I.________ AG rund 450 Meter vom Tatort entfernt. Unbestritten ist, dass das Überwachungsvideo den Beschuldigten ab 23:07 Uhr auf dem Areal vor dem Gebäude der I.________ AG erfasste.