36 den Gegenstand, mit dem er schlussendlich traktiert worden war, anlässlich der delegierten Einvernahme passend. Weiter ergeben die Angaben des Straf- und Zivilklägers auch unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten Sinn. So sei ihm der Täter direkt entgegen gekommen; der Straf- und Zivilkläger musste, um durch den kleinen Weg vom R.________weg auf den G.________weg und schliesslich an sein Domizil am G.________weg 23 zu gelangen, von der Bushaltestelle F.________(Haltestelle) entgegen der Fahrtrichtung des Busses zurücklaufen.