Die Übereinstimmung der Aussagen trifft denn auch bezüglich der Aussagen in den Nebenpunkten der Geschehnisse zu. So bestätigte N.________, am 15. August 2019 ca. um 23:00 Uhr am G.________weg einen Mann in Richtung der Passerelle laufen gesehen zu haben, der einen Stock aus Metall sowie einen weissen Pullover und eine Art Kopfbedeckung getragen habe (pag. 299; pag. 302, Z. 52 f.). Die Aussage des Strafund Zivilklägers, wonach der Täter, nachdem er aus dem Bus ausgestiegen sei, gewaltsam gegen die Seite des Busses geschlagen habe (pag. 246, Z. 61 f.), wird von der Auskunftsperson P.________, dem Buschauffeur des Busses Nr. 7 am fraglichen Abend, bestätigt (pag.