Er gab auch von sich aus an, dass es sich um eine Aluminiumzange gehandelt hatte und man diese Zange in jeder Landi oder jedem Gartencenter kaufen könnte. Anlässlich der Hauptverhandlung gab der Beschuldigte ferner zur Protokoll, dass das seitens des Straf- und Zivilklägers beschriebene Signalement auf ihn passe und er sich selber ziemlich beschrieben fühle. Er gab aber auch an, dass er das noch nie gehabt habe, dass er sich in diesem Ausmass an ein Ereignis nicht erinnern könne. Für die Kammer schliesst die Glaubhaftigkeit der Aussage des Beschuldigten, wonach er sich an den 15. August 2019 nicht mehr erinnern könne, nicht aus, dass er der Täter ist.