230, Z. 54). Den Akten ist demgegenüber zu entnehmen, dass es in der Vergangenheit zu aggressivem Verhalten seitens des Beschuldigten gekommen ist, so namentlich im Jahre 2007 gegenüber dem Partner seiner Exfreundin (pag. 1029), im Jahre 2009 gegenüber seiner damaligen Freundin (pag. 1031). Schliesslich beschreibt auch M.________, der Beschuldigte sei gegenüber ihrem Chef aggressiv geworden (pag. 294, Z. 118 f.). Daraus folgt, dass sich der Beschuldigte selbst nicht als aggressiv wahrnimmt, ein derartiges Verhalten aber durchaus vorgekommen ist und aktenkundig gemacht wurde.