33 ter aus dem Bus ausgestiegen war und sich auf dem Weg zu seinem Domizil befand, trafen die beiden auf Höhe des G.________weg ___ (Hausnummer) wieder aufeinander. Daraufhin nahm der Beschuldigte seinen zangenförmigen Gegenstand in die Hand, rannte dem nunmehr in die Gegenrichtung flüchtenden Strafund Zivilkläger hinterher und schlug ihm mit dem Gegenstand einmal gegen die Aussenseite des linken und anschliessend gegen die Aussenseite des rechten Knies. Als sich der Straf- und Zivilkläger vor ein Auto auf den Boden gesetzt hatte, schlug ihm der Beschuldigte mit dem Gegenstand auf den Kopf