Dabei hatte der Beschuldigte einen für den Straf- und Zivilkläger sichtbaren länglichen, metallfarbenen Gegenstand in Form einer Zange an seiner rechten Schulter angehängt. Der Beschuldigte stieg an der Haltestelle W.________ aus, schlug gegen die Seite des Busses und lief zu Fuss davon. Als der Straf- und Zivilkläger zwei Haltestellen wei-