Sie belastete den Beschuldigten denn auch nicht übermässig und gab auf Frage, ob er sich aggressiv verhalten hatte, an, dass er zu ihr nicht aggressiv gewesen sei. Sie wisse nur das mit ihrem Chef, sonst sei er ihr nicht aggressiv vorgekommen und sie kenne ihn auch nicht so (pag. 296, Z. 220 f.). Ferner erklärte M.________, sie traue ihm eigentlich nicht zu, dass er jemanden angreifen und verletzen könne (pag. 296, Z. 224), er sei immer sehr ruhig gewesen (pag. 296, Z. 215). 10.4 Gesamtwürdigung der Kammer