Im Rahmen des Stalkings habe ihr Freund den Beschuldigten angesprochen, und er sei daraufhin auch gegangen. Einzig gegenüber dem AF.________(Funktion) sei der Beschuldigte dann schon ziemlich aggressiv geworden. Sie selbst habe es dann auch gelassen (pag. 294, Z. 118 f.). M.________ schilderte ihre Beziehung zum Beschuldigten detailliert und ohne auszumachende Übertreibungen. Sie belastete den Beschuldigten denn auch nicht übermässig und gab auf Frage, ob er sich aggressiv verhalten hatte, an, dass er zu ihr nicht aggressiv gewesen sei.