Wenn sie nach unten gegangen sei, um zu waschen, habe sie jemanden durch die Glastür sehen können und sei sich sicher gewesen, dass er es sei (pag. 293, Z. 95 f.). Das Stalking habe in der Zeit vom 25. Februar 2019 bis am 11. Juni 2019 stattgefunden. Es könne gut sein, dass sich der Beschuldigte auch nach diesem Zeitraum in der Region vor ihrer Wohnung aufgehalten habe, aber sie habe sich nicht mehr darauf geachtet (pag. 294, Z. 100 f.). Im Rahmen des Stalkings habe ihr Freund den Beschuldigten angesprochen, und er sei daraufhin auch gegangen.