293, Z. 65 f.). Sie habe den Beschuldigten eine Zeitlang bei der Bushaltestelle bei ihrer Balkonseite gesehen (pag. 293, Z. 81 f.). Es handle sich um die Bushaltestelle R.________weg der Buslinie Nr. 7 (pag. 293, Z. 85 f.). Sie habe den Beschuldigten meistens am Abend dort beobachten können, da sie am Tag am Arbeiten gewesen sei (pag. 293, Z. 91 f.). Der Beschuldigte habe jeweils nichts gemacht, sondern nur gewartet. Es sei ihr komisch vorgekommen, dass er nur dort rumgestanden sei. Wenn sie nach unten gegangen sei, um zu waschen, habe sie jemanden durch die Glastür sehen können und sei sich sicher gewesen, dass er es sei (pag.