1745, Z. 33 f.). Er gehe zwei Mal wöchentlich in die Physiotherapie (pag. 1745, Z. 20). Auf konkrete Nachfrage dann korrigierte der Straf- und Zivilkläger diese Aussage und gab an, er habe die Physiotherapie nicht wieder begonnen. Wenn er starke Schmerzen habe, wolle er nicht in die Physiotherapie gehen. Sein Arzt sei zudem in den Ferien und müsse ihm ein neues Papier ausfüllen (pag. 1746, Z. 31 f.). Über die konkreten Aussichten oder eine allfällige Besserung habe er mit dem Arzt nicht gesprochen (pag. 1747, Z. 1 ff.). 10.3.3 Aussagen von M.________ Die seitens des Beschuldigten als dessen Exfreundin bezeichnete M.__