Er benutze die Krücken jeweils, wenn er starke Schmerzen habe (pag. 1744, Z. 39 f.), was an drei von vier Tagen der Fall sei (pag. 1746, Z. 22). Einschränkungen im Alltag habe er dahingehend, als er nicht mehr lange laufen könne und es schwierig für ihn sei, Treppen zu steigen (pag. 1744 f., Z. 42 f.). Aufgrund eines Muskelproblems habe er zwar schon vor dem fraglichen Vorfall ab und zu etwas Schmerzen gehabt, aber er habe normal gelebt (pag. 1745, Z. 10 ff.). Nach dem Vorfall sei er zudem zu einem Psychologen gegangen, aber zum Zeitpunkt der oberinstanzlichen Verhandlung nicht mehr, da er keine Probleme mehr habe (pag. 1745, Z. 33 f.).