1404, Z. 5 f.). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vom 31. Januar 2022 gab der Straf- und Zivilkläger auf seinen Gesundheitszustand angesprochen zu Protokoll, es gehe ihm etwas besser, aber er habe nach wie vor Schmerzen. Es sei zudem vorgesehen gewesen, das Bein erneut zu operieren, um den operativ angebrachten Titanstift zu entfernen, aber aufgrund von Corona habe dies nicht stattfinden können (pag. 1744, Z. 19 ff.). In der Nacht könne er fast nicht schlafen, da es im Bein «ziehe» (pag. 1744, Z. 35). Er benutze die Krücken jeweils, wenn er starke Schmerzen habe (pag.