Aber die Farbe des Pullovers erinnere ihn an die Farbe des Oberteils vom Täter. Er habe auch eine Kapuze in dieser Farbe über den Kopf gezogen gehabt (pag. 1404, Z. 42 f.). Bezüglich seines Gesundheitszustandes führte der Straf- und Zivilkläger aus, immer noch Schmerzen im Bein und im Knie zu verspüren. Er habe noch Physiotherapie und müsse an Krücken gehen. Weiter beschrieb der Straf- und Zivilkläger Mühe zu haben, Gewicht auf das linke Bein zu legen. Dies führe zu starken Schmerzen, beispielweise beim Treppensteigen (pag. 1404, Z. 5 f.).