Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 13. August 2020 wurde der Straf- und Zivilkläger erneut einvernommen und vermochte das Geschehene, trotz des Zeitablaufs von nunmehr einem Jahr seit dem Vorfall, erneut detailliert zu schildern. Hinsichtlich des Vorfalles im Bus gab der Straf- und Zivilkläger zu Protokoll, der Täter habe ihn beleidigt und ihm «Neger» gesagt, habe die Geste des Kehledurchschneidens gemacht und sei direkt vor ihm gestanden. Er habe ihm auch den Mittelfinger gezeigt (pag. 1402, Z. 36 f.). Gewisse Widersprüche zu vorherigen Angaben, wie die Aussage, dass der Täter eine Kapuze getragen habe (pag.