Der Straf- und Zivilkläger gab zu Protokoll, dass er, nachdem er den Angreifer gesehen habe, das Mobiltelefon hervorgenommen habe, um die Polizei anrufen zu können. Er habe gesehen, wie der Angreifer seine Metallstange hervorgenommen habe und schliesslich keine Zeit mehr gehabt, da sich dieser sofort auf ihn gestürzt habe. Auf den chronologischen Ablauf angesprochen gab er an, der Angreifer habe zuerst