267, Z. 93 f.). Er gab auch an, er habe auf die Äusserungen im Bus nicht reagiert und kein Wort gesagt, da er die Eisenstange gesehen und diese Äusserungen Provokationen gewesen seien, damit er auf ihn losgehe (pag. 269, Z. 150 f.). Gleiches gilt auch für die Aussagen des Straf- und Zivilklägers anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 11. März 2020. Seine Aussagen betreffend das Kern- wie auch das Rahmengeschehen blieben konstant, detailliert und überwiegend widerspruchsfrei. Hinsichtlich den Äusserungen im Bus vermochte sich der Straf- und Zivilkläger einzig noch an den Begriff «Neger» erinnern (pag. 285, Z. 144) sowie an die Geste des Kehledurchschneidens (pag.