29 zeichnen (pag. 269, Z. 185 f.; pag. 280). Er präzisierte zudem, der Gegenstand sei aus dem gleichen Metall gewesen, wie seine Krücke, und habe geglänzt (pag. 269, Z. 189 f.). Auch gab der Straf- und Zivilkläger innere Vorgänge wieder, so etwa, dass er erleichtert gewesen sei, als der Täter aus dem Bus ausgestiegen war, und er sich gesagt habe, das Schlimmste sei nun vorüber (pag. 267, Z. 93 f.).