Der Täter sei dann in Richtung der Passerelle über die Gleise geflüchtet (pag. 254, Z. 201 f.). 28 Auch das Signalement des Täters beschrieb der Straf- und Zivilkläger wiederum gleichbleibend und fügte hinzu, er habe eine sportliche Figur gehabt (pag. 255, Z. 267). Mittels Fotokonfrontation erkannte der Straf- und Zivilkläger den Beschuldigten und sagte hierzu aus: «Le n°22, à 80% c’était lui. Je pense que c’est lui par rapport à son regard, la taille des cheveux.» (pag. 255, Z. 293) und ebenfalls die Nummer 11 (pag. 255, Z. 296).