252, Z. 133 f.). Ferner wiederholte der Straf- und Zivilkläger erneut Nebensächlichkeiten im Handlungsablauf, wonach er seine Sandalen ausgezogen (pag. 251, Z. 90) und sich der Täter mit jemandem am Fenster auf Deutsch unterhalten habe und diese Person ein Afrikaner gewesen sei (pag. 252, Z. 141 f.). Weiter präzisierte der Straf- und Zivilkläger, dass der Täter ihn bei beiden Knien auf gleicher Höhe auf die Aussenseite geschlagen habe sowie auf den vorderen Teil des Kopfes, etwas vorne rechts (pag. 253, Z. 163 f.). Das Ganze sei sehr schnell gegangen und habe nur zehn Sekunden gedauert (pag. 253, Z. 177). Der Täter sei dann in Richtung der Passerelle über die Gleise geflüchtet (pag.