Eine eindrücklich geschilderte Nebensächlichkeit ist ferner die Aussage, wonach der Straf- und Zivilkläger auf der Flucht vor dem Täter seine Sandalen ausgezogen habe (pag. 246, Z. 66 f.). Darüber hinaus enthalten die Aussagen des Straf- und Zivilklägers Beschreibungen diverser eigener psychischer Vorgänge. Er habe Angst gehabt, dass ihn der Mann im Bus schlage. Deshalb habe er um Hilfe geschrien, sodass der Buschauffeur etwas unternehmen würde (pag. 246, Z. 54 f.).