Auch detailliert schildert der Straf- und Zivilkläger den folgenden Angriff auf dem Weg zu seinem Domizil, bei dem es sich um denselben Täter wie im Bus gehandelt habe. So spricht der Straf- und Zivilkläger sowohl in Bezug auf den Vorfall im Bus (pag. 246, Z. 57) als auch im Zusammenhang mit dem darauffolgenden Angriff (pag. 246, Z. 64) von «mon agresseur». Er sei an der Haltestelle R.________weg ausgestiegen und habe einen kleinen Weg genommen, der in den G.________weg führe. Er sei auf dem Trottoir gelaufen, als er den Täter gesehen habe, ihm entgegenkommend, etwa auf Höhe der Nummer ___ (Hausnummer).