246, Z. 49 f.). Er sei anschliessend in Richtung der Türe im hinteren Teil des Busses gegangen und habe ihn noch einmal böse angeschaut. Der Mann habe erneut gesagt, dass er als «Neger» aufpassen solle, man sei hier in der Schweiz. An der Haltestelle W.________ (Haltestelle) angekommen und nachdem er ihm ein letztes Mal den Mittelfinger gezeigt habe, sei der Mann aus dem Bus ausgestiegen (pag. 246, Z. 57 f.). Auch detailliert schildert der Straf- und Zivilkläger den folgenden Angriff auf dem Weg zu seinem Domizil, bei dem es sich um denselben Täter wie im Bus gehandelt habe.