10.3.2 Aussagen des Straf- und Zivilklägers Der Straf- und Zivilkläger wurde im vorliegenden Verfahren insgesamt sechs Mal einvernommen. Seine Aussagen anlässlich der delegierten Einvernahme bei der Polizei vom 16. August 2019 imponieren durch zahlreiche Realkennzeichen und erscheinen erlebnisbasiert und nicht als Produkt konstruierter Überlegungen. Auch sind seine Aussagen weder detailarm noch sonst wie auffällig karg. Sie verfügen über erheblichen Detailreichtum, sowohl zum Rahmen- als auch zum eigentlichen Kerngeschehen. Besonders hervorzuheben sind zunächst die Aussagen hinsichtlich dem Geschehnis im Bus.