237, Z. 436). Auf das entwendete Mobiltelefon des Straf- und Zivilklägers angesprochen führte der Beschuldigte aus, er benutze kein Telefon, schon seit längerer Zeit nicht mehr. Er wisse nicht, was er mit dem Telefon hätte tun sollen (pag. 239, Z. 524 f.). Zudem gab der Beschuldigte zu, er habe, seit er 16 Jahre alt sei, einen hohen Konsum von Marihuana gehabt, danach seien harte Drogen wie Kokain, Amphetamine und Ecstasy dazugekommen. Dadurch habe sich eine Psychose entwickelt, welche man bis zu einer schizophrenen Psychose attestiert habe (pag. 229, Z. 39 f.). Einem Verbal ist schliesslich zu entnehmen, dass der Beschuldigte, auf Vorhalt des Überwachungsvideos der I._____