223, Z. 73 f.). Bei den Aussagen sticht der Kammer ins Auge, dass der Beschuldigte sich an das Kerngeschehen wiederum nicht zu erinnern vermochte, jedoch den auf dem Video ersichtlichen, länglichen und metallisch aussehenden Gegenstand wiedererkannte und gar detaillierte Angaben, insbesondere zu dessen Beschaffenheit, machte. So antwortete er zunächst auf Frage, was er dazu sage, dass der Mann, der dem Opfer auf die Knie geschlagen habe, es dann noch mit der Metallstange mit Wucht auf den Kopf geschlagen habe, als es schon auf dem Boden gewesen sei: «Wie schon gesagt, ich war nicht daran beteiligt. Ich hatte eine Zange aus Aluminium dabei gehabt und keine Metallstange.»